
17.05.19 –
Die Mobilität wird bunter, die Vorstellung (und auch die Rechtslage) ist aber immer noch: Autos und der Rest. Das gilt auch für Stellplätze: Für Kraftfahrzeuge werden (mit erheblichem finanziellen Aufwand) ausgewiesene Parkflächen hergestellt, während alle anderen, bisher zahlenmäßig anscheinend vernachlässigbar, eben "irgendwo" stehen und dort natürlich wieder den Fußgängern Fläche wegnehmen.
Nun steuern Städte bekanntermaßen auf einen ganz neuen Mobilitätsmix zu: Zu Fahrrädern und E-Bikes kommen E-Roller, Lastenräder und andere Fahrzeuge, die sich in Form und Größe erheblich unterscheiden, aber manches gemeinsam haben: Sie sind kleiner als ein Auto, sie sind flexibel, sie haben ihren Wert und brauchen daher sichere Abstellmöglichkeiten - und sie werden mehr!
"Zahl und Widmung der Stellplätze im öffentlichen Raum muss sich an der zukünftigen verkehrlichen Bedeutung des betroffenen Fahrzeugs orientieren", so Katharina Schmitt. Das gilt auch innerhalb der städtischen Parkbauten, z.Bsp. besonders auch im schlecht ausgelasteten Park und Ride-Parkhaus. Hier muss Politik und Verwaltung rechtliche und technische Möglichkeiten zur Öffnung für andere Fahrzeuge prüfen, um einen kreativen, praxis- und zukunftstauglichen Mobilitätsmix zu ermöglichen.
Einladung zur Arbeitskreissitzung bei der wir gemeinsam mit GRÜNEN Stadträt:innen soziale und bildungspolitische Themen diskutieren werden. Eine digitale Teilnahme ist [...]
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