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Demokratiefeindliche Demonstrationen sind keine Spaziergänge

Am Montag haben sich mehrere unangemeldete Protestzüge gegen die Corona-Maßnahmen in Worms formiert. Die Ordnungsbehörde schritt ein, um auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Worms fordert, den am Wochenende geplanten, aber unangemeldeten Protest als nicht genehmigte Versammlung einzuordnen. Mit großer Sorge beobachten wir, dass sich unter dem Banner der "Querdenker" Rechtsextreme, Verschwörungsideolog*innen und Antisemit*innen sammeln, um gemeinsam gegen eine vorgeblich autoritäre Corona-Politik zu protestieren. Dass dabei tatsächlich aber Demokratie- und Wissenschaftsfeindlichkeit propagiert werden, bisweilen sogar explizite Gewalt- und Mordaufrufe, darf nicht toleriert werden. Das ist von allen demokratischen Akteur*innen zu verurteilen.

31.01.22 –

Am Montag haben sich mehrere unangemeldete Protestzüge gegen die Corona-Maßnahmen in Worms formiert. Die Ordnungsbehörde schritt ein, um auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Worms fordert, den am Wochenende geplanten, aber unangemeldeten Protest als nicht genehmigte Versammlung einzuordnen.

Mit großer Sorge beobachten wir, dass sich unter dem Banner der "Querdenker" Rechtsextreme, Verschwörungsideolog*innen und Antisemit*innen sammeln, um gemeinsam gegen eine vorgeblich autoritäre Corona-Politik zu protestieren. Dass dabei tatsächlich aber Demokratie- und Wissenschaftsfeindlichkeit propagiert werden, bisweilen sogar explizite Gewalt- und Mordaufrufe, darf nicht toleriert werden. Das ist von allen demokratischen Akteur*innen zu verurteilen.

Durch einen Artikel der Wormser Zeitung vom 14.12.2021 ("Corona-Protest: 100 Teilnehmer bei 'Spaziergängen' in Worms") wurden wir auf eine geplante Veranstaltung aus dem verschwörungsideologischen Spektrum am kommenden Wochenende aufmerksam. Ein solcher "Spaziergang" hat bereits am Montag dieser Woche (13.12.) ohne behördliches Einschreiten stattgefunden. Zwar hätten die Teilnehmer*innen laut Pressesprecher der Polizei der geltenden Maskenpflicht in der Wormser Innenstadt "weitgehend Folge geleistet", ob aber Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einzelne Teilnehmer*innen eingeleitet wurden, ist nicht bekannt.

 

Die Wormser Ordnungsbehörde hat die "Spaziergänge" nicht als Versammlungen gewertet, da es "keine Transparente, keine Sprechchöre, keine Reden gegeben" habe. Offensichtlich ist aber, dass es sich um eine öffentlich angekündigte Veranstaltung handelte und nicht um ein zufälliges Zusammentreffen mehrerer Menschen. Mobilisiert wurde unter anderem über Telegram-Kanäle, in denen demokratiefeindliche Aussagen getätigt werden. Auch wenn von der Veranstaltung keine expliziten Meinungsäußerungen ausgingen, stand die Veranstaltung unter dem Ziel, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken. Es handelt sich unserer Ansicht nach deshalb um illegale Versammlungen, die behördlichen Auflagen unterliegen oder verboten werden müssen.

 

Wir bedanken uns bei allen Wormser Bürger*innen, die sich an die aktuell gültigen Regeln halten und an der Bekämpfung des Coronavirus aktiv mitwirken. Nehmen Sie auch weiter die Impfangebote der Stadt Worms und des Landes wahr, um die Pandemie so bald wie möglich zu beenden.

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